Präambel
Aus Gründen der einfachen Lesbarkeit wird bei Personen und Gruppen auf die Aufzählung verschiedener Geschlechter verzichtet. Wenn nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind damit alle Personen gemeint (w/m/d). Die verkürzte Sprachform (Kreiskönig, Mitglied etc.) beinhaltet keine Wertung.
(1) 1. Das Kreiskönigschießen findet i.d.R. jeweils am zweiten Samstag im September statt. Der Verein des amtierenden Kreiskönigs hat das Vorrecht, das Schießen auf seinem vereinseigenem Schießstand auszurichten. Die Verlegung auf einen anderen Schießstand im Schützenkreis Bielefeld ist nach Absprache mit dem Kreisvorstand möglich. Der ausrichtende Verein ist dafür verantwortlich, dass der Schießstand den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen genügt und dass ausreichend qualifizierte Aufsichten für die Durchführung vorhanden sind.
(2) Der Ausrichter sorgt für die notwendige Ton- und Übertragungstechnik, sowie die musikalische Untermalung (live oder von Tonträgern). Die Kosten hierfür trägt der Ausrichter.
(3) Die Einnahmen aus der Bewirtung (Getränke und Verzehr) fallen dem ausrichtenden Verein zu. Zusätzlich erhält der ausrichtende Verein für die Bereitstellung des Adlers pauschal 150 Euro (inklusive ggf. anfallender MwSt.) und für die Munition pauschal 100 Euro (inklusive ggf. anfallender MwSt.). Hierzu ist eine Rechnung vom ausrichtenden Verein ohne weitere Nachweise an den Schützenkreis Bielefeld zu adressieren.
(4) 4. Startberechtigt sind alle ehemaligen, nicht aktuell amtierende Könige der Vereine im Schützenkreis Bielefeld, die selber die Königswürde erlangt haben. Dies schließt den amtierenden Kreiskönig ein (außer Ehrenschuss). Wurde die Königswürde in einem anderen als dem aktuellen Verein erlangt, ist der Start mit dem aktuellen Verein abzustimmen. Sollten verschiedene Startberechtigungen vorliegen, gilt der bei Anmeldung angegebene Verein. Geschossen wird auf einen Königsadler aus Holz, der vom ausrichtenden Verein gestellt wird.
(5) Es wird von den Schützen ein Startgeld in Höhe von 12 Euro zugunsten des Schützenkreises Bielefeld erhoben.
(6) Die Anmeldung wird von einem Vorstandsmitglied des Schützenkreises Bielefeld besetzt.
(7) Die Begrüßung der Teilnehmer und Besucher sowie der Eröffnung des Kreiskönigsschießens erfolgt durch den Vorsitzenden des Schützenkreises Bielefeld und den Vorsitzenden des ausrichtenden Vereins, oder durch entsprechende Vertreter.
(8) Vor Beginn des Schießens zieht der Schütze eine Schießkarte (Nummer) bei der Anmeldung. Die Nummern bestimmen die Schießreihenfolge aller Schützen und werden vom Schützenkreis Bielefeld nachgehalten. Begonnen wird mit den Insignien in der Reihenfolge Apfel, Zepter und Krone. Nach Abschuss einer Insignie scheidet der jeweilige Schütze zunächst aus, darf aber auf den Restadler wieder mitschießen. Kreiskönig wird der Schütze, der den Rest des Adlers abschießt. Sollte der Adler nach drei Durchgängen nicht gefallen sein, entscheidet eine Wertungskommission bestehend aus dem Kreisvorsitzenden, dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden und dem Vorsitzenden des ausrichtenden Vereins oder jeweils eines Vertreters über ein Fortführen des Wettbewerbs um einen weiteren Durchgang. Ist am Ende des letzten Durchgangs der Adler nicht gefallen, wird der Schütze mit der bis dahin höchsten Insignie (Krone, Zepter, Apfel) zum Kreiskönig ernannt. Die Insignien und der Adler verbleiben bei den erfolgreichen Schützen. Die Proklamation erfolgt durch den Kreisvorsitzenden.
(9) Der Kreiskönig erhält für ein Jahr die Königskette und Schärpe grün-weiß-rot-weiß (Farben des Schützenkreises). Zur Übergabe wird ein gesondertes Protokoll gefertigt (vorhandenes Formblatt). Ein unterschriebenes Exemplar erhält der Kreisschriftführer, eine Kopie erhält der Verein des Kreiskönigs. Die Insignienschützen erhalten je eine Erinnerungsgabe.
(10) Der Kreiskönig erhält zusätzlich ein Ärmelstreifen.
(11) Der Verein des Kreiskönigs übernimmt für ein Jahr die Kreisstandarte. Bei der Übergabe der Kreisstandarte an den Verein ist ein Übergabeprotokoll anzufertigen (vorhandenes Formblatt). Ein unterschriebenes Exemplar erhält der Kreisschriftführer, eine Kopie erhält der Verein des Kreiskönigs.
(12) Der Kreiskönig hat bis zur Übergabe der Königskette an seinen Nachfolger eine Silbermedaille der Königskette mit einer Gravur zu versehen und erhält nach Ablauf des Königsjahres eine Erinnerungsgabe.
(13) Wird der amtierende Kreiskönig zu Veranstaltungen und Ausmärschen anderer Vereine oder Verbände innerhalb oder außerhalb des Schützenkreises Bielefeld eingeladen, muss die Kreisstandarte von drei Fahnenträgern aus dem Verein des Kreiskönigs mitgeführt werden und ebenso ein Vertreter des Schützenkreises Bielefeld anwesend sein. Hierfür sind die Besuche des amtierenden Kreiskönigs mit dem Schützenkreis Bielefeld abzustimmen.
(14) Die Kreisstandarte ist ebenfalls durch den Verein des amtierenden Kreiskönigs zu den Delegiertentagungen (Kreis/Bezirk/Land), im Festzug des Westfälischen Schützentages und ggf. auch bei weiteren besonderen Anlässen (zum Beispiel Trauerfeiern) in Abstimmung mit dem Schützenkreis Bielefeld mitzuführen.
Bielefeld, 20.08.2024
Richtlinie für die Durchführung des Kreisjugendkönigschießen
Bitte diesem Link folgen: Richtlinien für die Durchführung des Kreisjugendkönigschießen im Schützenkreis Bielefeld im WSB e.V.