Richtlinie für die Durchführung des Kreisjugendkönigschießen

Richtlinie für die Durchführung des Kreisjugendkönigschießen

Präambel

Aus Gründen der einfachen Lesbarkeit wird bei Personen und Gruppen auf die Aufzählung verschiedener Geschlechter verzichtet. Wenn nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind damit alle Personen gemeint (w/m/d). Die verkürzte Sprachform (Kreiskönig, Mitglied etc.) beinhaltet keine Wertung. 

Die Richtlinie für die Durchführung des Kreiskönigschießen findet ebenfalls Anwendung. Die Richtlinie für die Durchführung des Kreisjugendkönigschießen ist eine Ergänzung zur Regelung von Besonderheiten zum Kreisjugendkönigschießen.

  1. Das Kreisjugendkönigschießen findet i.d.R. jeweils am zweiten Samstag im September direkt vor dem Kreiskönigschießen oder parallel dazu statt. Der Verein des amtierenden Kreiskönigs hat das Vorrecht, dieses Schießen auf seinem vereinseigenem Schießstand auszurichten. Die Verlegung auf einen anderen Schießstand im Schützenkreis Bielefeld ist nach Absprache mit dem Kreisvorstand möglich.

  2. Die Begrüßung der Jugendlichen erfolgt durch den Kreisjugendleiter, seinem Stellvertreter, dem Kreisvorsitzenden oder durch ein Kreisvorstandsmitglied des Schützenkreises Bielefeld.

  3. Startberechtigt sind alle jugendlichen Mitglieder der Vereine im Schützenkreis Bielefeld im Alter von 12 bis einschließlich 21 Jahren (Ausnahme: U12 mit Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis gemäß § 27 Abs. 4 WaffG).
    Geschossen wird auf einen Königsadler aus Holz, der vom ausrichtenden Verein gestellt wird. Wird auf eine Insignie mehr als 100 Schuss abgegeben, ohne dass diese zu Fall kam, sind diese anzusägen.

  4. Die Einnahmen aus der Bewirtung (Getränke und Verzehr) fallen dem ausrichtenden Verein zu. Zusätzlich erhält der ausrichtende Verein für Adler und Munition eine Pauschale i.H.v. 50 Euro (inklusive ggf. anfallender MwSt.). Hierzu ist eine Rechnung vom ausrichtenden Verein ohne weitere Nachweise an den Schützenkreis Bielefeld zu adressieren.

  5. Ein Startgeld wird nicht erhoben. Die Anmeldung wird von der Kreisjugendleitung besetzt. Während des Schießens soll möglichst der Jugendleiter, sein Stellvertreter, ein Kreisjugendsprecher oder ein Mitglied des Kreisvorstandes anwesend sein und die Schießaufsicht unterstützen.

    In streitigen Fällen während des Schießens ist die benannte Aufsicht aus dieser Ziffer dieser Richtlinie heranzuziehen. In besonders strittigen Fällen kann ein Mitglied des Kreisvorstandes herangezogen werden, sofern sie oder er nicht selbst Teilnehmer dieses Schießens ist. Kommt es zu keinerlei Entscheidungen durch die in dieser Ziffer und Ziffer 6 benannten Personen entscheidet unter Anhörung der Beteiligten der Kreisvorsitzende oder sein Stellvertreter.

  6. Vor Beginn des Schießens zieht der Jugendliche eine Schießkarte (Nummer) bei der Anmeldung. Die Nummern bestimmen die Schießreihenfolge aller Schützen und werden vom Schützenkreis Bielefeld nachgehalten. Begonnen wird mit den Insignien in der Reihenfolge Apfel, Zepter und Krone. Nach Abschuss einer Insignie scheidet der jeweilige Schütze zunächst aus und darf auf den Restadler wieder mitschießen. Kreisjugendkönig wird der Schütze, der den Rest des Adlers abschießt. Die Insignien und der Adler verbleiben bei den erfolgreichen Schützen. Die Proklamation erfolgt in einer Schießpause während des Kreiskönigsschießens oder vor der Kreiskönigsproklamation durch den Kreisvorsitzenden.

  7. Der Kreisjugendkönig erhält für ein Jahr die Königskette und Schärpe grün-weiß-rot-weiß (Farben des Schützenkreises). Dem jeweiligen Verein des Jugendlichen obliegt die Verantwortung für die Schärpe und die Königskette. Zur Übergabe wird ein gesondertes Protokoll gefertigt (vorhandenes Formblatt). Ein unterschriebenes Exemplar erhält der Kreisschriftführer, eine Kopie der Verein des Kreisjugendkönigs. Die Insignienschützen erhalten je eine Erinnerungsgabe vom Schützenkreis Bielefeld.

  8. Der Kreisjugendkönig kann zu Veranstaltungen und Ausmärschen anderer Vereine eingeladen werden.

 

Bielefeld, 18.02.2025

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