Auf Einladung des SKR Bielefeld haben sich die Vereinsvorsitzenden in einer Web-Konferenz zusammengefunden!
Der Vorsitzende des Schützenkreises Bielefeld, Dr. Maik Hollmann, eröffnet das digitale Kamingespräch um 18:35 Uhr und erläutert die Ziele dieser Runde. Seit nunmehr fast einem Jahr müssen wir mit den Folgen des Corona-Virus leben. Die Krise verändert das Leben jedes Einzelnen und das Zusammenleben Vieler massiv. Soziale Distanz gilt aktuell als oberste Bürgerpflicht. Die Folgen für Schützenvereine im traditionellen aber auch im sportlichen Bereich sind noch gar nicht in seiner vollen Dimension absehbar und dennoch können wir uns bereits heute ausmalen, dass Corona uns nach der Krise nachhaltig verändern wird.
Das erste digitale Kamingespräch hat folgende Ziele:
-
Auswirkungen der Corona-Pandemie
-
Wiederbelebung des Vereinslebens nach Corona
-
Zukunftsszenarien
-
Planungen Jahreshaupt-/Generalversammlungen und Schützenfeste
Anhand ausgewählter Ergebnisse des Forschungsprojekts „Tradition im Wandel“ der Universität Paderborn leitet Dr. Hollmann die Diskussionsrunde ein. U.a. wird dargestellt, dass das Interesse an den Schützenfesten innerhalb der Bevölkerung trotz oder gerade wegen der Pandemie eher gestiegen ist. Die Teilnehmer tauschen sich darüber aus, in wie weit ein Schützenfest im Jahr 2021 stattfinden kann.
Der Schützenverein Nienhagen feiert grds. um Pfingsten und damit recht früh. Da keinerlei Planungssicherheit besteht, kann sich der 1. Vorsitzende Ralf Schulz-Henze eine ähnliche, rein interne Veranstaltung wie im Jahr 2020 vorstellen. Alle übrigen Vereine planen aktuell mit ihren Festen, räumen sich mit ihren Vertragspartnern jedoch größtmögliche Flexibilität ein, um kurzfristig entscheiden zu können. Im Zusammenhang mit den Schützenfesten tauschen sich die Teilnehmer darüber aus, in wie weit die Majestäten bereit sind, ein weiteres Jahr im Amt zu bleiben, sofern dies notwendig wird. Alle Vereine verzeichnen leicht sinkende Mitgliederzahlen, die vornehmlich durch Todesfälle zustande kommen. Kündigungen aufgrund mangelnder Vereinsangebote o.ä. sind eher die Ausnahme. Da keine Veranstaltungen stattfinden, werden auch kaum Neumitglieder akquiriert.
Die Teilnehmer diskutieren, in wie weit Jahreshauptversammlungen auf Basis der aktuell geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen stattfinden könnten, da diese in vielen Vereinssatzungen verankert sind. Rechtsanwalt Ralf Schulz-Henze erläutert dazu, dass im Rahmen der Normenhierarchie Satzungen im Vergleich zu Verordnungen und Gesetzen untergeordnet sind. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID19-Pandemie sieht zwar Möglichkeiten von virtuellen Mitgliederversammlungen und schriftlichen Umlaufbeschlüssen vor, jedoch ist bei allen anwesenden Vereinen anzunehmen, dass einer nicht unerheblichen Anzahl an Mitgliedern mit den technischen Anforderungen und Ausstattungen eine Teilnahme an der Versammlung nicht möglich ist. Da derzeit innerhalb der Vereine kaum Aktivitäten stattfinden, gibt es aktuell auch wenig zu berichten. Alle Vereine sprechen sich ausschließlich für eine Präsenzveranstaltung aus, so dass die Jahreshauptversammlungen zu dem Zeitpunkt avisiert werden, sobald es die Corona-Bedingungen wieder zulassen. Des Weiteren sehen die meisten Vereinssatzungen eine feste Amtszeit für den Vorstand vor. Es wird darauf hingewiesen, dass nach der aktuelle Rechtslage Vorstandsmitglieder auch nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt bleiben, bis eine Wiederwahl oder Neubestellung stattgefunden hat, um den Verein weiterhin handlungsfähig zu halten.
Herausgestellt wird, dass es auch während der Kontaktbeschränkungen notwendig ist, Kontakt zu den Mitgliedern zu halten. Dabei spielen digitale Medien wie auch Printmedien eine wichtige Rolle.
Zum Abschluss der Veranstaltung informiert Dr. Hollmann über den neu eingerichteten Newsletter des Schützenkreises. Basis dafür sind die Inhalte der Website. Sobald 3-4 neue Newsmeldungen erschienen sind, wird der Newsletter versandt. Die Vereinsverantwortlichen dürfen dafür gerne Werbung machen.
Trotz der Pandemie können Ehrungsanträge bis zum 15.04.2021 in einfacher Ausfertigung an den SKR gestellt werden. Hierzu erfolgt eine weitere Information an die Vereine.
Die Teilnehmer legen gemeinschaftlich fest, dass die Kreisdelegiertenversammlung am 22.04.2021 um 19:30 Uhr ausschließlich in Präsenz stattfinden soll. Der Ort wird noch bekanntgegeben. Es kann jedoch zu kurzfristigen Änderungen kommen. In dem Zusammenhang berichtet Dr. Hollmann über das Urteil des OLG Celle vom 26.08.2019, zu dem auch in der Schützenwarte berichtet wurde. Das Urteil hat erheblich Auswirkungen auf die Entsendung der Delegierten durch die Vereine. WSB Vizepräsident Jochen Willmann soll über Klaus Sieweke (1. Vorsitzender der SGes des Amtes Heepen) gebeten werden, dass den Vereinen ein Mustersatzungstext zur Verfügung gestellt wird. Aktuell besteht kein Handlungsbedarf, sondern erst wenn der WSB seine Satzung dahingehend aktualisiert hat. In einem der nächsten Termine wird der Punkt sicherlich noch mal ausführlicher debattiert werden müssen.
Die Folienpräsentation wird allen Vereinen per E-Mail zur Verfügung gestellt. Das digitale Kamingespräch fand sehr guten Zuspruch. Daher sprechen sich alle Teilnehmer für eine Wiederholung dieses Termins aus. Als neuer Termin wird der 11.05.2021 um 18:30 Uhr festgelegt. Der Ort wird unter den dann geltenden Bedingungen rechtzeitig bekanntgeben.