NRW beschließt lange geforderte Lockerungen für den Sport
LSB

NRW beschließt lange geforderte Lockerungen für den Sport

Ab dem 28. Mai gibt es eine neue Corona-Schutzverordnung, welche auch für den Sport positive Auswirkungen hat.

Vor dem Hintergrund der weiter sinkenden regionalen und landesweiten Inzidenzzahlen wurde eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) erlassen, welche bereits am 28.05.2021 in Kraft tritt. Darin sind viele Verbesserungen für den Sport aufgegriffen worden, die der Landessportbund NRW seit langem fordert.

Die CoronaSchVO ist grundsätzlich neu aufgebaut worden. Sie beinhaltet in Abhängigkeit von den regionalen Inzidenzzahlen unter 100 ein dreistufiges Öffnungsmodell:

  • Stufe 1 Inzidenz ≤ 35

  • Stufe 2 Inzidenz 50-35,1

  • Stufe 3 Inzidenz 100-50,1

Hier finden Sie die aktuelle Coronaschutzverordnung vom 26.05.2021.

 

Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW

In welcher der drei Inzidenzstufen sich die einzelnen Kreise und Städte in NRW befinden, wird regelmäßig auf den Seiten des Gesundheitsministeriums www.mags.nrw veröffentlicht. Die in drei Inzidenzstufen geltenden Regeln für den Sport hat der LSB NRW in einer Tabelle für Sie zusammengefasst: Tabelle zum Download

 

Besonders zu erwähnen sind folgende Punkte:

  • Wettkampfsport erlaubt
    Hier kann der LSB NRW einen ersten Erfolg für den Verbands- und Vereinsbetrieb vermelden: Grundsätzlich ist der Wettkampfsport ab einer Inzidenz von unter 100 wieder erlaubt. Selbstverständlich gelten hierbei die jeweiligen Vorgaben in den drei Inzidenzstufen!

  • Sport drinnen möglich
    Ab einer Inzidenz von unter 50 können Sporthallen und Fitnessstudios für den Vereinssport wieder geöffnet werden. Kontaktloser Sport und begrenzt auch Kontaktsport sind mit Tests und Rückverfolgbarkeit wieder erlaubt. Die Vereine werden ihre erfolgreichen Hygienekonzepte des vergangenen Jahres wieder verantwortungsvoll zum Einsatz bringen können.

  • Schwimmbäder wieder geöffnet
    Endlich können nun auch die Schwimmbäder wieder ihren Betrieb aufnehmen. Lange hat der Schwimmverband NRW mit unserer Unterstützung darum gekämpft, dass auch Hallenbäder mit ihren guten Rahmenbedingungen für einen sicheren Sportbetrieb wieder geöffnet werden können. Zwar ist das diesbezügliche Regelwerk in der CoronaSchVO sehr kompliziert, aber ein Anfang ist gemacht, besonders für den Inzidenzbereich ab 50 abwärts.

  • Regeln für die Zulassung von Zuschauern angepasst
    Ein weiterer, im letzten Update noch unklarer Punkt, wurde ebenfalls im Sinne der Sportvereine geregelt: Die generelle Sitzplatzpflicht für Zuschauer wurde aufgehoben. Die Zahl der Besucher wird nun durch absolute Zahlen bzw. durch Anteile an der Gesamtzuschauerkapazität der Sportanlagen geregelt und eine Pflicht zur festen Zuweisung von Steh- oder Sitzplätzen gilt erst ab einer bestimmten Besucherzahl. Damit herrscht auch Klarheit für Sportanlagen ohne Sitzplätze, auf denen z.B. die auf ihre Kinder wartenden Eltern sich aufhalten können.

 

Nun liegt der Ball wieder im Feld des organisierten Sports in NRW, mit den teilweise wiedererlangten Freiheiten verantwortungsvoll umzugehen. Dass die Vereine dazu in der Lage sind, haben sie gezeigt. Hygienekonzepte, Tests und die gesicherte Rückverfolgbarkeit müssen nun wieder aufgegriffen und bedarfsgerecht weiter entwickelt werden.

Die Verbände werden die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs sportartangepasst flexibel gestalten müssen. Zur alten Normalität ist es trotz des nun vorliegenden Stufenmodells noch ein langer Weg. Die Bünde sind einmal mehr gefordert, mit ihren Kommunen konkrete Öffnungsschritte für die öffentlichen Sportanlagen inklusive der Schwimmbäder abzustimmen und ihre Vereine entsprechend zu informieren.

Die neue CoronaSchVO beinhaltet weiterhin ausführliche Hinweise zur außersportlichen Kinder- und Jugendarbeit. Dies ist für die Sportvereine, -verbände und -bünde in NRW gerade mit Blick auf die kommenden Sommerferien von großer Bedeutung. Denn Ferienangebote und -freizeiten für Kinder und Jugendliche sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des gemeinwohlorientierten Sports. Hierzu wird es in Zusammenarbeit mit der Sportjugend NRW gesonderte, ausführliche Information geben, die in der kommenden Woche vom LSB veröffentlicht werden.

QUELLE: LSB NRW