Die Landesregierung in Düsseldorf hat heute die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW veröffentlicht.
Hier ein Zitat aus § 9 Abs. 1 der CoronaSchVO NRW: "Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig."
Damit müssen Schießsportanlagen im November 2020 leider geschlossen bleiben!
In der Annahme, dass ein Sportbetrieb ab Dezember 2020 wieder aufgenommen werden kann, werden die Kreismeisterschaften fortgeführt. Die betreffenden Mannschaften, die im November ihre Wettkämpfe geplant haben, mögen bitte in Eigenregie neue Wettkampftermine bis Januar 2021 festlegen. Zu der Ausschreibung bitte diesem Link folgen!