Bogen- und Flintenschießen war bereits möglich. Nun können auch die anderen Disziplinen aufatmen.
Die CoronaSchutzverordnung mit Stand vom 11.05.2020 sieht vor, dass nach §9 (Sport) Abs. 4 kontaktfreier Sport unter Auflagen wieder möglich ist. Hierbei sind die Hygienevorschriften, Abstandsregeln, etc. zu beachten. Weiterhin ist wichtig, dass Thresenbetrieb, Umkleiden, Duschen, uvm. nicht zu öffnen sind. Bitte beachten Sie hierbei den §9 der unten verlinkten Verordnung mit Stand 11.05.2020. Vor Öffnung Ihres Vereinsheims oder Ihrer Sportanlage wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Ordnungsamt.
Coronaschutzverordnung NRW Stand vom 11.05.2020