Erste Öffnungen der Schützenvereine unter Auflagen trotz Corona
Sport

Erste Öffnungen der Schützenvereine unter Auflagen trotz Corona

Bogen- und Flintenschießen war bereits möglich. Nun können auch die anderen Disziplinen aufatmen.

Die CoronaSchutzverordnung mit Stand vom 11.05.2020 sieht vor, dass nach §9 (Sport) Abs. 4 kontaktfreier Sport unter Auflagen wieder möglich ist. Hierbei sind die Hygienevorschriften, Abstandsregeln, etc. zu beachten. Weiterhin ist wichtig, dass Thresenbetrieb, Umkleiden, Duschen, uvm. nicht zu öffnen sind. Bitte beachten Sie hierbei den §9 der unten verlinkten Verordnung mit Stand 11.05.2020. Vor Öffnung Ihres Vereinsheims oder Ihrer Sportanlage wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Ordnungsamt.
Coronaschutzverordnung NRW Stand vom 11.05.2020

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.