Beinahe wöchentlich gibt es Aktualisierungen. Erläuterungen des Landessportbundes NRW im Überblick.
Die neue CoronaSchVO des Landes NRW enthält einerseits nicht alle Lockerungen, die für den 30. Mai 2020 erwartet wurden, und andererseits auch Lockerungen, die nicht zu erwarten waren. Die Zahl der Querweise zwischen Paragrafen innerhalb der CoronaSchVO und zwischen CoronaSchVO und zugehöriger Anlagen hat zugenommen, die Zahl der Kapitel ebenso. Deswegen hat der Landessportbund NRW eine Hilfestellung entwickelt.