Benennung von Delegierten gem. § 9 unserer Satzung
SKR Bielefeld

Benennung von Delegierten gem. § 9 unserer Satzung

Alle Mitgliedsvereine im SKR Bielefeld sind aufgefordert, bis 12.02.2024 ihre Delegierten für den Kreisdelegiertentag zu benennen.

Das Schreiben des Kreisschriftführers wurde am 12.01.2024 an alle Vereine versendet. Hier finden Sie noch einmal alle Informationen zur Delegiertenmeldung.


Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

am 14. März 2024 um 19:30 Uhr findet im Bürgertreff des Sennestadthauses, Lindemannplatz 3, 33689 Bielefeld, unsere nächste Kreisdelegiertenversammlung statt.

In der für uns geltenden Satzung des Westfälischen Schützenbundes von 1861 e.V. ist im § 9 bestimmt, dass Rechte in der Delegiertenversammlung durch im Vorfeld zur Delegiertenversammlung benannte Mitglieder ausgeübt werden. Die benannten Delegierten müssen gemäß der aktuellen Rechtsprechung vom Verein gewählt oder satzungsgemäß bestimmt sein und werden von uns persönlich zur Kreisdelegiertenversammlung eingeladen.

Wir möchten Sie mit dieser Benachrichtigung erinnern, dass Sie bis zum 12.02.2024 Ihre Delegierte dem Schützenkreis Bielefeld gemeldet haben müssen. Dieses können Sie über die elektronische Mitgliederverwaltung MitCOM erledigen. Wir empfehlen Ihnen, ausreichend Delegierte (inklusive eventuelle Ersatzdelegierte) zu melden. Damit wir die gemeldeten Delegierte persönlich einladen können, benötigen wir eine Postanschrift und - wenn vorhanden - eine persönliche E-Mailadresse. Allgemeine Vereins-Postadressen oder Vereins-E-Mailadressen können nicht akzeptiert werden.

Die Anzahl der Stimmen je Mitgliedsverein richtet sich ausschließlich nach den zwei Monate vor der Delegiertenversammlung dem WSB namentlich gemeldeten Vereinsmitglieder:

bis zu 25 

1 Stimme 

26 – 50

2 Stimmen

51 – 75

3 Stimmen

76 – 100

4 Stimmen

101 – 150

5 Stimmen

151 – 200

6 Stimmen

201 – 300

7 Stimmen

und darüber hinaus für jede angefangene 100 namentlich gemeldete Vereinsmitglieder eine weitere Stimme.

Ein Delegierter kann bis zu fünf Stimmen auf sich vereinigen. Das Mitglied hat kein Stimmrecht, sofern der Mitgliedsbeitrag an den WSB nicht bezahlt oder keine namentliche Vereinsmitgliedermeldung erfolgt ist.

Mit freundlichen Schützengrüßen

Dr. Maik Hollmann (Vorsitzender)
Dirk Allroggen (Schriftführer)