Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen
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Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen

Antragsfrist über das LSB-Förderportal bis zum 31. Mai 2025. Nichts wie los und Antrag einreichen um Förderung zu erhalten.

Antragsfrist ist der 31. Mai 2025

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 7,56 Millionen Euro zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter. Diese Förderung unterstützt den Trainingsbetrieb im Breitensport, insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Nachwuchsförderung.

 

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QUELLE: LSB NRW

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