Gemeinnützige Vereine in NRW sollen vor coronabedingten Liquiditätsengpässen geschützt werden.
Gemäß des eingereichten Antrags sollte in der Sitzung am 29. Juni 2020 ein Soforthilfeprogramm für gemeinnützige Heimat-, Traditions- und Brauchtumsvereine bzw. vergleichbare Organisationen in Höhe von 28 Millionen Euro aufgelegt werden.
Auf Vorschlag der SPD-Fraktion hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages NRW in Düsseldorf am 29. Juni 2020 beschlossen, das für den NRW-Rettungsschirm vorgelegte Programm zur Unterstützung von Heimat- und Brauchtumsvereine in der Corona-Krise von 28 Millionen auf 50 Millionen Euro aufzustocken und für alle gemeinnützigen Vereine zu öffnen.
Damit wird das Programm nun kurzfristig allen gemeinnützigen Vereinen in NRW zur Verfügung stehen, die durch einen aufgrund der Corona-Krise verursachten Liquiditätsengpass in Form einer Zahlungsunfähigkeit in ihrer Existenz bedroht sind. Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und/oder der finanzielle Engpass muss dabei aufgrund eines Wegfalls von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein.
Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro, der sich nach dem tatsächlichen Bedarf richtet.
Geplant ist, dass Anträge ab 15. Juli 2020 über die Bezirksregierungen gestellt werden können.