Benennung von Delegierten gem. § 9 unserer Satzung

SKR Bielefeld

Alle Mitgliedsvereine im SKR Bielefeld sind aufgefordert, bis 15.02.2023 ihre Delegierten für den Kreisdelegiertentag zu benennen.

Das Schreiben des Kreisschriftführers wurde am 15.01.2023 an alle Vereine versendet. Hier finden Sie noch einmal alle Informationen und das Formular zu Delegiertenmeldung.


Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

am 23. März 2023 um 19:30 Uhr findet im Brackweder Hof, Gütersloher Str. 236, 33649 Bielefeld, unsere nächste Kreisdelegiertenversammlung statt.

In der für uns geltenden Satzung des Westfälischen Schützenbundes von 1861 e.V. ist im § 9 bestimmt, dass Rechte in der Delegiertenversammlung durch benannte Mitglieder ausgeübt werden. Daher sind uns im Vorfeld die Delegierten der Vereine und Ersatzdelegierte namentlich zu benennen. Im nächsten Schritt werden alle benannten Delegierten von uns persönlich zur Kreisdelegiertenversammlung am 23. März 2023 eingeladen.

Für die Meldung der Delegierten ist das Formular (MS Word) vollständig bis zum 15.02.2023 an den Kreisschriftführer Dirk Allroggen vorzugsweise per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zurück zu senden. Die benannten Delegierten müssen gemäß der aktuellen Rechtsprechung vom Verein gewählt oder satzungsgemäß bestimmt sein.

Die Stimmenzahl richtet sich ausschließlich nach den zwei Monate vor der Delegiertenversammlung dem WSB namentlich gemeldeten Vereinsmitgliedern:

bis zu 25 

1 Stimme 

26 – 50

2 Stimmen

51 – 75

3 Stimmen

76 – 100

4 Stimmen

101 – 150

5 Stimmen

151 – 200

6 Stimmen

201 – 300

7 Stimmen

und darüber hinaus für jede angefangene 100 namentlich gemeldete Vereinsmitglieder eine weitere Stimme. Ein Delegierter kann bis zu 5 Stimmen auf sich vereinigen.

Das Mitglied hat kein Stimmrecht, sofern der Mitgliedsbeitrag an den WSB nicht bezahlt oder keine namentliche Vereinsmitgliedermeldung erfolgt ist.


Formular zur Benennung der Delegierte (MS Word)