Verlängerung für „Soforthilfe Sport“ bis zum 15. August 2020

LSB

Der Landessportbund NRW titelt seinen Artikel: „Wichtig für den Erhalt der Sportlandschaft in NRW“.

Alle Sportvereine in NRW, die durch die Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten kommen, können sich weiterhin bis zu je 50.000 Euro sichern: Das laufende Sonderprogramm „Soforthilfe Sport“ der Landesregierung NRW wird um drei Monate verlängert. „Mit diesem Schritt zeigt sich die Landesregierung einmal mehr als verlässlicher Partner für Sportvereine und -verbände in NRW“, sagt LSB-Präsident Stefan Klett, „sie ist somit unserer Bitte um Verlängerung des Programms, das für den Erhalt unserer vielfältigen Sportlandschaft wichtig ist, schnell und unbürokratisch nachgekommen.“ Anträge können ausschließlich online über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.

Zum Hintergrund: Viele Vereinsvertreter hatten berichtet, dass sie erst in den Sommermonaten mit entsprechenden Zahlungsengpässen rechnen und deswegen im Rahmen der ursprünglichen Frist bis zum 15. Mai 2020 keine Hilfe beantragt haben. Die nun beschlossene Verlängerung des Förderzeitraums bis Ende August (Antragsfrist 15. August 2020) umfasst damit auch den Zeitraum, in dem die meisten Vereine in normalen Jahren beispielsweise Einnahmen aus Vereinsfesten oder Sommerturnieren erzielen. Diese Gelder dürften aufgrund der Corona-Situation aber voraussichtlich komplett wegfallen.

Weitere Informationen zur neuen Antragstellung finden Sie mit aktualisierten FAQs hier.

Quelle: LSB.NRW