Der Kreisjugendausschuss
Der Kreisjugendausschuss besteht aus
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dem Kreisjugendleiter,
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den Vereinsjugendleitern,
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zwei Kreisjugendsprechern.
Weiteres regelt die Ordnung der Westfälischen Schützenjugend im Westfälischen Schützenbund 1861 e.V.